Die Wirtschaftsauskunftei CRIF identifiziert zuverlässig Personen und Unternehmen und stellt bonitätsrelevante Informationen auf Basis der marktführenden Datenlage bereit. Damit bietet CRIF nicht nur Banken, Versicherungen und Leasinggesellschaften, sondern auch dem Handel, dem eCommerce und Telekommunikationsanbietern ein effektives Instrument, um den Kreditantragsprozess zu unterstützen.
CRIF unterstützt Unternehmen, schnelle und unkomplizierte Geschäftsabschlüsse zu ermöglichen. Das bringt für den Konsumenten erhebliche Vorteile, wie zum Beispiel Online Shopping rund um die Uhr und Kauf auf Rechnung.
Banken, Versicherungen, Leasinggesellschaften, Telekommunikationsanbieter, der Handel, der E-Commerce und das Gewerbe vertrauen auf die Dienstleistungen von CRIF.
Von Privatpersonen speichert CRIF Vorname, Nachname, Wohnadressen und das Geburtsdatum. Diese Informationen genügen, um sicherzustellen, dass es diese Person tatsächlich gibt und der Händler in der Lage ist, die bestellte Ware zuzustellen. Für die Beurteilung von kreditrelevanten Entscheidungen verfügt CRIF über bonitätsrelevante Daten, wie zum Beispiel Inkassofälle, Betreibungen, Verlustscheine und Publikationen.
Bei Unternehmen, welche Kauf auf Rechnung oder Ratenzahlungen anbieten (z.B. Online-Händler), ist die Bezahlung prinzipiell nicht gesichert, weil der Warenversand vor der Begleichung der Rechnung erfolgt. Nur dank CRIF ist der Versand von Ware auf Rechnung überhaupt möglich.
Datenschutz hat für CRIF oberste Priorität. Darum werden die Produkte und Anwendungen von CRIF laufend weiterentwickelt, um höchstmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Wir halten uns selbstverständlich an das schweizerische Datenschutzgesetz. In diesem ist klar geregelt, wie Informationen gesammelt und verarbeitet werden dürfen. Zudem sieht das Gesetz umfassende Auskunfts-, Richtigstellungs- und Löschungsrechte vor.
CRIF AG verpflichtet sich zur Einhaltung der Verhaltensregeln der IG Wirtschaftsauskunfteien. Zu den Verhaltensregeln
CRIF AG arbeitet nur mit Unternehmenskunden und Gewerbetreibenden zusammen. Zugriff auf die Lösungen von CRIF haben ausschliesslich Unternehmen, die sich vertraglich zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet haben und einen Interessensnachweis, zum Beispiel in Form einer Bestellung oder einer Vertragsofferte, vorweisen können.
Jede Person kann vom Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, ob Personendaten über sie bearbeitet werden (Artikel 25 Abs. 1 DSG).
Diese Selbstauskunft ist einmal pro Jahr kostenlos (siehe bitte auch «Kostet mich eine Selbstauskunft etwas»).
Die in unserer Datenbank gespeicherten Informationen dürfen nur von zugriffsberechtigten Personen eingesehen werden, d.h. von den betroffenen Personen selbst sowie von Kunden, die über einen entsprechenden Interessensnachweis verfügen. Damit Sie als betroffene Person Einsicht erhalten, müssen wir deshalb zunächst einen Identitätsnachweis mittels einer leserlichen Kopie Ihrer Identitätskarte durchführen.
Die Auskunft wird nach Eintreffen innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen erteilt. CRIF ist allerdings bemüht, Ihre Anfrage so schnell wie möglich zu beantworten. Für eine rasche Bearbeitung ist es wichtig, dass Sie alle Informationen vollständig übermitteln. Diese beinhalten eine Kopie eines amtlichen Ausweises mit Namen und Geburtsdatum sowie Ihre aktuelle Adresse.
CRIF legt höchsten Wert auf die Datenqualität. Sollte sich dennoch herausstellen, dass unvollständige oder unzutreffende Informationen in der Datenbank gespeichert sind, nehmen wir selbstverständlich nach einem entsprechenden Antrag die Korrektur oder Löschung einzelner Daten innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen vor.
In der Regel ist eine Datenauskunft kostenlos. Wenn Sie bei uns allerdings mehrere Auskünfte pro Jahr verlangen, ohne dass sich Ihre Personendaten geändert haben oder Ihre Auskunftsbegehren einen ausserordentlichen Aufwand verursachen, sind wir berechtigt, Ihnen unseren Aufwand in Rechnung zu stellen.
(Artikel 23 VDSG: "Eine angemessene Beteiligung an den Kosten kann verlangt werden, wenn die Auskunftserteilung mit einem unverhältnismässigen Aufwand verbunden ist. Die Beteiligung beträgt maximal 300 Franken. Die betroffene Person ist über die Höhe der Beteiligung vor der Auskunftserteilung in Kenntnis zu setzen und kann ihr Gesuch innert 10 Tagen zurückziehen.»
CRIF entscheidet nie, ob ein Konsument ein Produkt oder eine Leistung bekommt oder nicht. Das entscheidet das jeweilige Unternehmen, bei dem Sie eine Ware oder Dienstleistung erwerben wollen bzw. das Unternehmen, das die Finanzierung durchführt. CRIF stellt lediglich bonitätsrelevante Informationen zur Verfügung, welche das Unternehmen bei der Entscheidungsfindung unterstützen.
Ja, wenn die Bearbeitung und die Verwendung der Informationen dem Zweck der Datenbank entspricht. Die Daten können auch gegen Ihre Zustimmung bearbeitet werden, da unsere Kunden diese Daten zur Prüfung der Kreditwürdigkeit benötigen und wir deshalb ein übergeordnetes Interesse Dritter geltend machen können.